Für diese Versicherungen gibt es Steuerrückzahlungen
Noch bis zum 31. Mai haben die Bundesbürger Zeit, ihre Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Wir sagen euch, für welche Versicherungen ihr eine Steuerrückzahlung bekommt.
Für viele ein absoluter Graus: Die Steuererklärung. Doch der Aufwand zahlt sich in der Regel aus: 901 EUR bekommt der Steuerzahler laut Statistischem Bundesamt im Durchschnitt zurück. Wir sagen euch, mit welchen Versicherungsaufwendungen ihr die Steuerlast mindern könnt.
Grundsätzlich gilt hierbei: Es können alle Versicherungsbeiträge geltend gemacht werden, die der Vorsorge dienen, also der Sicherung des Vermögens und der Gesundheit. Hierzu zählen:
1. Berufsunfähigkeitsversicherungen
2. Risikolebensversicherungen
3. Haftpflichtversicherungen
4. Kfz-Haftpflichtversicherungen
5. Unfallversicherungen
6. Rürup- und Riester-Rentenversicherungen
7. Kranken- und Zahnzusatzversicherungen
8. Rechtsschutzversicherung (teilweise)
Für die Rechtsschutzversicherung gilt: Ein Steuerabzug ist nur dann möglich, wenn der Vertrag auch arbeitsrechtliche Streitigkeiten abdeckt. Ist der Arbeits- bzw. Berufsrechtsschutz nur Bestandteil einer umfassenderen Police, die beispielsweise auch den Privat- oder Verkehrsrechtsschutz beinhaltet, so können die Beiträge anteilig steuerlich geltend gemacht werden.
Manchmal wird dieser Anteil in der Beitragsrechnung ausgewiesen, ist dies bei Dir nicht der Fall, könnt den Anteil direkt beim Versicherer erfragen, oder einfach uns anrufen.
Für die steuerliche Berücksichtigung dürfen die gezahlten Versicherungsbeiträge allerdings eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreiten. Diese Grenze wird aber oft bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung überschritten.
Für Angestellte und Beamte liegt diese bei 1.900 EUR, für Selbstständige bei 2.800 EUR pro Jahr. Bei Verheirateten gilt der doppelte Betrag.
Liegt die Summe der jährlichen Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung unter der jeweiligen Höchstgrenze, können die Beiträge der unter Punkt 1-8 genannten Versicherungen bis zur Höhe der Differenz von der Steuer abgesetzt werden.
Die Beiträge, die über diese Grenze hinausgehen, wirken sich nicht mehr steuerlich aus.