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Versicherungen für Bauherren

Die Planung des Eigenheims erfordert höchste Sorgfalt - auch und insbesondere finanziell. Sichere Dich und Deine Familie schon während der Bauphase ausreichend gegen finanzielle und materielle Schäden ab! Einen Schutz gibt es dabei sogar ganz umsonst.

1. Bauherrenhaftpflichtversicherung

Auf jeder Baustelle lauern Gefahren wie z.B. Baugruben oder ungesichertes Baumaterial. Als Bauherr trägst Du die Verantwortung, wenn durch eine dieser Gefahren Dritte zu Schaden kommen. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn Du eine Firma mit der Bauausführung beauftragt hast. Kommt es zum Schadenfall, kannst Du in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht werden.

2. Bauhelfer-Unfallversicherung

Auf dem Bau trifft es rein statistisch gesehen jeden 6. Mitarbeiter. Rund eine Million Arbeitsunfälle pro Jahr weist die Statistik der Berufsgenossenschaft aus.

Besonders hoch ist das Risiko für ungelernte Freunde und Verwandte, die als Bauhelfer einspringen. Insbesondere wenn es deren helfenden Hände sind, die in die Kreissäge geraten, ist es gut, wenn man für eine Bauhelfer-Unfallversicherung gesorgt hat.

3. Feuer-Rohbauversicherung

Erst wenn das Gebäude bezugsfertig ist, kann es über eine vollwertige Gebäudeversicherung gegen Schäden abgesichert werden. Bis dahin gibt es die Feuer-Rohbauversicherung bei vielen Versicherern gratis. Sie schützt das unfertige Haus bereits vor Feuerschäden.

4. Bauleistungsversicherung

Neben Feuer bedrohen aber auch andere Gefahren das noch im Bau befindliche Gebäude. So kommt es beispielsweise nicht selten vor, dass verbaute Heizungen oder Kupferrohre gestohlen werden, oder Schäden durch Hagel, Sturm oder Überschwemmungen eintreten.

Vor diesen Schäden kannst Du Dich mit einer Bauleistungsversicherung schützen.

5. Haftpflicht für unbebaute Grundstücke

Wenn Du schon ein Grundstück erworben hast, aber noch nicht mit dem Bauen beginnen möchtest, empfiehlt sich eine Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke.

Damit schützt Du Dich vor Schadenersatzansprüchen, die gegen Dich gerichtet werden, weil jemand auf Deinem Grundstück einen Schaden erlitten hat. Dabei haftest Du allein schon aus "vermutetem Verschulden".

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